Geschäfts- und Lieferungsbedingungen

der Firma Seb. R. Bücherl GmbH & Co. KG (Stand: 20.09.2022)


1. Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir
diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Einen Auftrag nehmen wir durch eine schriftliche Bestätigung oder durch stillschweigende Lieferung an.

3. Preise und Zahlung Unsere Preise gelten ab Lager Großkarolinenfeld bzw. Herstellerwerk ausschließlich
Verpackung, Fracht, Montage und Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der
Verpackung, Fracht, Montage und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise gelten in
„EURO“. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb einer Zahlungsfrist von 10 Tagen mit 2 %
Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu zahlen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen vorbehalten.

4. Lieferzeit Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung werden von uns ausgeschlossen, solange keine vorsätzliche
Pflichtverletzung durch uns erfolgt.

5. Gefahrübergang bei Versendung Wird die Ware an den Besteller versandt, so geht mit der Absendung, spätestens
mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.

7. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten
nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Beim Verkauf gebrauchter Güter schließen wir die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten
Schadensersatzansprüche ganz aus. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur zweifachen Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8. Reparaturen Auf Wunsch können Kostenvoranschläge erstellt werden. Reparaturen, die in unserer Werkstätte nicht durchgeführt werden können, werden ohne Benachrichtigung des Kunden zur Instandsetzung an die entsprechende Herstellerfirma bzw. Vertrags-Kundendienststelle weitergeleitet. Wird die Rücklieferung der Reparaturobjekte im unreparierten Zustand gewünscht, werden die entstehenden Unkosten für Transport, Demontage und Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt.

9. Sonstiges Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.